
1. Tiroler Beratung und Weiterbildungsförderung
2. Arbeitnehmerförderung des Landes Tirol
3. ECDL-Lehrgänge für Wiedereinsteiger/innen
4. update-Förderung nur für WiedereinsteigerInnen
5. Finanzamt: Bildungsfreibetrag
6. Begabtenförderung der Wirtschaftskammer
7. Weiterbildungsförderung Italien
Förderung externer Beratungs- und Ausbildungsleistungen gemeinsam durch das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Klein- und Mittelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Betriebe). Gefördert werden nur Unternehmen, die die Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, nicht jedoch Beratungsunternehmen und Bildungseinrichtungen.
Die Förderung von externen Beratungsleistungen kann bis zu max. 50 % der förderbaren Kosten betragen. Für Beratungsleistungen in den Bereichen Technologie- und Jungunternehmerberatung ist eine Erhöhung des Förderausmaßes auf bis zu 80 % der förderbaren Kosten möglich. Die Förderung wird je zur Hälfte vom Land Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol getragen.
Die Förderung von externen Weiterbildungsleistungen kann bis zu max. 30 % der förderbaren Kosten betragen und wird zur Gänze vom Land Tirol gewährt. Als förderbare Kosten werden die tatsächlichen Kurs- und Weiterbildungskosten anerkannt, wobei förderbare Kosten, die einen Gesamtbetrag von € 1.440,- unterschreiten, nicht berücksichtigt werden können.
Ein und dasselbe Unternehmen kann eine Förderung in dieser Aktion mehrmals, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von € 3.600,- pro Förderungsschwerpunkt und Jahr in Anspruch nehmen.
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung - (+43 512) 508-3221; Frau Ingrid Mair - oder im Internet unter http://www.tirol.gv.at/
Das Land Tirol fördert im Sinne des Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetzes Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitnehmern. Dies soll im Rahmen des Bildungsgeldes dadurch erreicht werden, dass Weiter- und Fortbildungskosten teilweise ersetzt werden und so ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an solchen Bildungsmaßnahmen geschaffen wird.
Gefördert werden Arbeitnehmer in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, Arbeitslose, sofern sie sich nicht in einer Maßnahme des AMS befinden und/oder sie die Maßnahme für die eine Förderung beantragt wurde, nicht vom AMS erhalten; Personen die sich in Karenz oder Bildungskarenz befinden und die Bildungsmaßnahme nicht von einer anderen Seite gefördert erhalten; selbstständige Unternehmen des Handels und Gewerbes, sofern der Betrieb nicht mehr als drei Mitarbeiter hat, mit Hauptwohnsitz in Tirol, die einen berufsbezogenen, fachspezifischen Kurs besuchen.
Die Förderung beträgt 30% der Kurskosten bis zu EUR 700,-- sowie 20% der Kurskosten bis zu EUR 200,-- bei einer positiv abgelegten Schlussprüfung. Der Antrag kann nach abgeschlossener Ausbildung direkt über das Bildungsinstitut eingereicht werden. Ihr Bildungsinstitut informiert Sie über die geförderten Kurse. Nähere Informationen: http://www.mein-update.at oder unter (0512) 508-3599
Mit dieser Förderungsmaßnahme wird vielen interessierten Tiroler ArbeitnehmerInnen der Zugang zur beruflichen Fortbildung erleichtert und ermöglicht.
ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen, Förderungswerber auf dem Weg zur Unternehmensgründung.
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF - Arbeitnehmerförderung (+43 / 0512 / 508-3558) oder im Internet unter http://www.mein-update.at
Gesamte ECDL-Lehrgänge (Modul 1 bis Modul 7) werden durch das Tiroler Bildungsgeld update mit bis zu 30 % der Kurskosten gefördert. Diese Förderung gilt für Kurse, die mit August 2006 nicht abgeschlossen sind und nur für Wiedereinsteiger/innen.
Arbeitsmarktservice Tirol: Beihilfe zu den Kurskosten für Arbeitssuchende und Unternehmen
Eine Gewährung einer Beihilfe zu den Kurskosten ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerber/In mit dem/der Berater/In der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.
Informationen für Arbeitssuchende: http://www.ams.at/sfa/14081.html
Informationen für Unternehmen: http://www.ams.at/sfu/14091.html
Unternehmen dürfen zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten ab 2003 einen Bildungsfreibetrag von 20 % der Kosten absetzen. Dieser Freibetrag kann sowohl für innerbetriebliche als auch für öffentliche Seminare, Lehrgänge,... angewendet werden. Die Kostenbasis muss in einem separaten Rechnungskreis oder mittels eigener Kostenstelle erfasst werden.
Umschulungskosten, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen, können ab 2003 als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Begabtenförderung der gewerblichen Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums unterstützt Lehrlinge und LehrabsolventInnen, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolvieren bzw. absolviert haben. Der Antragsteller darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Personen, die kein österreichisches Lehrabschlussprüfungszeugnis besitzen, können entweder ihr ausländisches Lehrabschlussprüfungszeugnis vorlegen, wenn dies auf Grund von bilateralen Abkommen anerkannt ist oder sie über eine individuelle Anerkennung gemäß BAG verfügen und diese vorweisen.
Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei Inlands- u. Auslandskursen werden die entstandenen Kurskosten, und bei Auslandsaufenthalten zusätzlich auch die Reisekosten gefördert. Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Es können max. EUR 1.200,-- pro Antrag zuerkannt werden. Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnisses, der Kursbesuchsbestätigung und der Kosten- u. Zahlungsbestätigung ausgezahlt.
Weitere Informationen unter: http://www.ifa.or.at/ ... oder Tel. (05 90 905 WK Tirol)
Datenbank der Förderungen: http://www.kursfoerderung.at/
Wirtschaftskammer: Link zur Förderung auf WKO.at/tirol
ArbeitsMarktService AMS: http://www.ams.at/buw/14126.html
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