Vortrag: Datenschutz
Welche Daten darf man weitergeben?
Ihr Nutzen
Beinahe täglich liest man von Datenklau, Datenverlusten aber auch vom Recht auf Datenschutz.
Eine besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang haben die häufigen Anfragen zu Kunden- und
Mitarbeiterdaten. Da verlangen Kunden über ihre Daten Auskunft, im Zusammenhang mit Studien werden über Umfragen Informationen über Prozesse und Entscheidungsträger eingeholt. Eine Behörde interessiert sich für Personaldaten.
MitarbeiterInnen, sind damit oft überfordert. Was darf oder muss man sogar weitergeben, was absolut nicht? Welche Voraussetzungen müssen für eine Auskunftserteilung gegeben sein usw.?
Wo lauern die Gefahren unlauterer Auskunftsbegehren?
Voraussetzungen
keine
Inhalte
Inhalt des Vortrages Datenschutz - Welche Auskünfte darf man überhaupt geben?
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Was sind personenbezogene Daten überhaupt?
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Welche Daten genießen besonderen Schutz?
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Welche MitarbeiterInnen dürfen welche Daten sehen/bearbeiten?
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Wer hat überhaupt ein Recht auf Auskunft und auf Richtigstellung?
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Welche Daten sollen/müssen genannt werden?
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muss man Behörden alles sagen?
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Dokumentationspflichten
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Wie Datenschutz und Datensicherheit zusammenhängen
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Daten „richtig“ vernichten (Papier, CD/DVD, USB-Sticks, Festplatten usw.)
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E-Mail-Vorschriften
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Gefahren und drohende Strafen bei Verstößen
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usw.