Vortrag: Datenschutz

Welche Daten darf man weitergeben?

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Ihr Nutzen

Beinahe täglich liest man von Datenklau, Daten­ver­lusten aber auch vom Recht auf Datenschutz.

Eine besondere Bedeutung in diesem Zusammen­hang haben die häufigen Anfragen zu Kunden- und

Mitarbeiterdaten. Da verlangen Kunden über ihre Daten Auskunft, im Zusammenhang mit Studien werden über Umfragen Informationen über Prozesse und Entscheidungsträger eingeholt. Eine Behörde interessiert sich für Personaldaten.

Mit­arbeiterIn­nen, sind damit oft überfordert. Was darf oder muss man sogar weitergeben, was absolut nicht? Welche Vor­aus­setzun­gen müssen für eine Auskunftserteilung gegeben sein usw.?

Wo lauern die Gefahren unlauterer Auskunftsbegehren?

Voraussetzungen

keine

Inhalte

Inhalt des Vortrages Datenschutz - Welche Auskünfte darf man überhaupt geben?

  • Was sind personenbezogene Daten überhaupt?

  • Welche Daten genießen besonderen Schutz?

  • Welche MitarbeiterInnen dürfen welche Daten sehen/bearbeiten?

  • Wer hat überhaupt ein Recht auf Auskunft und auf Richtigstellung?

  • Welche Daten sollen/müssen genannt werden?

  • muss man Behörden alles sagen?

  • Dokumentationspflichten

  • Wie Datenschutz und Datensicherheit zusammenhängen

  • Daten „richtig“ vernichten (Papier, CD/DVD, USB-Sticks, Festplatten usw.)

  • E-Mail-Vorschriften

  • Gefahren und drohende Strafen bei Verstößen

  • usw.

 

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Abgerufen am: 03.06.2023